ARAG
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Ausgabe 8/2014
gut (2,5)
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mit Altersrückstellungen
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7/2005
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70% inkl. eventueller GKV-Vorleistung
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70% inkl. eventueller GKV-Vorleistung
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70%
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70%
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70% inkl. eventueller GKV-Vorleistung
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Ab Eintrittsalter 50 ist ein Zahnärztlicher Befundbericht erforderlich.
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nein
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ja, wenn medizinisch notwendig auch darüber hinaus
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nein
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nein
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ja 70%, wenn für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht (KIG 2). Besteht Anspruch auf Leistungen der GKV, erfolgt keine Leistung aus diesem Tarif.
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70%
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400 € im 1. Jahr, 800 € im 2. Jahr, ab dem 3. Jahr unbegrenzt, jeweils ab Versicherungsbeginn nach Tarif Z70 gerechnet.
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Bis maximal 3 fehlende oder durch Prothesen ersetzte Zähne können gegen ein Risikozuschlag von 20% je Zahn mitversichert werden. Wird der Zuschlag nicht gewünscht, sind diese Zähne nicht mitversichert. Ab 4 Ablehnung;
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empfohlen
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Für Versicherungsbeginne im Zeitraum 01.09.2015 bis 01.01.2016 verzichtet die ARAG in allen Zahnzusatztarifen auf die allgemeine und besondere Wartezeit!
Zahnbehandlung: 3 Monate
Zahnersatz: 8 Monate
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