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Zahnzusatzversicherung ARAG Z90 Bonus

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Tarif ARAG Z90Bonus
Bewertung *****
Gesellschaft ARAG
Finanztesturteil Ausgabe 8/2014 sehr gut (1,4)
Weitere Ratings
Kalkulation ohne Altersrückstellungen
Letzte Beitragsanpassung 7/2011
Zahnersatz 90% inkl. GKV bei Regelleistungen, 80% bei privatärztlichen Anteilen ohne Nachweis, 90% bei 5-jährigem Bonusheftnachweis
Implantate 80-90%, je nach Bonusheft ohne Begrenzung auf Anzahl oder Rechnungsbetrag
Knochenaufbau bei Implantaten ja
Funktionsanalyse/ -therapie ja
Inlays 80%
Kunststofffüllungen Ab Eintrittsalter 50 ist ein Zahnärztlicher Befundbericht erforderlich.
Zahnbehandlung 90% wenn es nicht möglich ist, die Behandlung als Ganzes über die GKV abzurechnen.
Leistung bis Höchstsatz GOZ (3,5) ja, bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus.
Prophylaxe nein
prof. Zahnreinigung 2 mal 60 € Zuschuss pro Kalenderjahr einschließlich zahnprophylaktischer Leistungen
Paradontose Leistungen
Wurzelbehandlungen
Kieferorthopädie (KFO) 80% wenn medizinisch notwendig und kein Leistunsanspruch der GKV besteht (ohne Altersbegrenzung). 80% für Mehrleistungen in KIG 3,4 und 5 wenn GKV dafür nicht leistet. Diese Mehrleistungen sind auf insgesamt 1.000 € für die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
Leistung ohne Vorleistung GKV ja
Leistungsstaffel 1000 € im ersten Versicherungsjahr, 2000 € in den ersten 2, 3000 € in den ersten 3, 4000 € in den ersten 4 und 5000 € in den ersten 5, diese Grenzen entfallen nach 5 Versicherungsjahren oder bei Unfall
Leistungen bei fehlenden nicht ersetzten Zähnen Bis maximal 3 fehlende oder durch Prothesen ersetzte Zähne können gegen ein Risikozuschlag von 20% je Zahn mitversichert werden. Wird der Zuschlag nicht gewünscht, sind diese Zähne nicht mitversichert. Ab 4 Ablehnung.
Vorlage Heil- und Kostenplan empfohlen
Wartezeiten Für Versicherungsbeginne im Zeitraum 01.09.2015 bis 01.01.2016 verzichtet die ARAG in allen Zahnzusatztarifen auf die allgemeine und besondere Wartezeit! 3 Monate für Zahnbehandlung, 8 Monate für Zahnersatz. Die Wartezeiten können bei Vorlage eines zahnärtzlichen Befundberichtes erlassen werden. Sie entfallen bei Unfall.

 
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