ARAG
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Ausgabe 8/2014
sehr gut (1,4)
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ohne Altersrückstellungen
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7/2011
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90% inkl. GKV bei Regelleistungen, 80% bei privatärztlichen Anteilen ohne Nachweis, 90% bei 5-jährigem Bonusheftnachweis
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80-90%, je nach Bonusheft ohne Begrenzung auf Anzahl oder Rechnungsbetrag
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ja
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ja
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80%
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Ab Eintrittsalter 50 ist ein Zahnärztlicher Befundbericht erforderlich.
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90% wenn es nicht möglich ist, die Behandlung als Ganzes über die GKV abzurechnen.
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ja, bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus.
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nein
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2 mal 60 € Zuschuss pro Kalenderjahr einschließlich zahnprophylaktischer Leistungen
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80% wenn medizinisch notwendig und kein Leistunsanspruch der GKV besteht (ohne Altersbegrenzung). 80% für Mehrleistungen in KIG 3,4 und 5 wenn GKV dafür nicht leistet. Diese Mehrleistungen sind auf insgesamt 1.000 € für die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
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ja
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1000 € im ersten Versicherungsjahr, 2000 € in den ersten 2, 3000 € in den ersten 3, 4000 € in den ersten 4 und 5000 € in den ersten 5, diese Grenzen entfallen nach 5 Versicherungsjahren oder bei Unfall
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Bis maximal 3 fehlende oder durch Prothesen ersetzte Zähne können gegen ein Risikozuschlag von 20% je Zahn mitversichert werden. Wird der Zuschlag nicht gewünscht, sind diese Zähne nicht mitversichert. Ab 4 Ablehnung.
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empfohlen
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Für Versicherungsbeginne im Zeitraum 01.09.2015 bis 01.01.2016 verzichtet die ARAG in allen Zahnzusatztarifen auf die allgemeine und besondere Wartezeit!
3 Monate für Zahnbehandlung, 8 Monate für Zahnersatz. Die Wartezeiten können bei Vorlage eines zahnärtzlichen Befundberichtes erlassen werden. Sie entfallen bei Unfall.
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