Hochleistungstarife
Hochleistungstarife sind die Tarife, die neben einer hohen Zahnersatzleistung auch Erstattungen für Zahnbehandlungen einschließlich Professionelle Zahnreinigung und kieferorthopädische Leistungen bis zum 18.Lebensjahr ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernehmen.
Diese Bedingungen erfüllen am besten die nachfolgenden Versicherer mit folgenden Tarifen:
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CSS Tarif "flexi ZB+ZEtop"
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Universa Tarif „dent Privat“
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Barmenia Tarif „ZG Plus“
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ARAG Tarif "Z100"
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Der CSS-Tarif "flexi ZB + ZE top" ist der leistungsstärkste Tarif. 80 -90 % Erstattung für Zahnersatz und Inlays inkl. der Leistungen der GKV (90 % mit Nachweis des Bonusheftes 10 Jahre rückwirkend), bei Regelversorgung 100 % Erstattung. Bereits fehlende nicht ersetzte Zähne sind bei der CSS von der Leistung ausgeschlossen. Für Zahnbehandlungen einschl. professionelle Zahnreinigung 100 % (in der Regel 2 x jährlich). Für kieferorthopädische Leistungen 80 %, wenn kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht (KIG 1-2). Besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV (KIG 3-5) werden aufgrund der sogenannten Mehrkostenvereinbarung 80 % bis max. 600 € je Kiefer erstattet. Dieser Tarif hat keine Leistungsstaffel.
Achtung: Dieser Tarif bietet keinen Versicherungsschutz bei mehr als 3 fehlenden nicht ersetzten Zähnen, bei mehr als 3 durch Zahnersatz ersetzten Zähnen (Brücken, Kronen, Implantate etc.), welcher älter als 10 Jahre ist, bei einer diagnostizierten Parodontose mit einer Taschentiefe, die größer 3 ist. |
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Die ARAG erstattet im Tarif Z 100 für Zahnersatz 80 % inkl. GKV-Leistung, bei Regelversorgung 100 %. Für Zahnbehandlungen und professionelle Zahnreinigung 100 %. Kieferorthopädie 80 % nur dann, wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) und eine Behandlung medizinisch notwendig ist.
Dieser Tarif versichert bereits fehlende nicht ersetzte Zähne gegen einen Zuschlag von je 10% je fehlenden Zahn bis max. 4 fehlende Zähne mit, d. h., für die fehlenden Zähne besteht ein Anspruch auf Zahnersatz unter der Voraussetzung einer medizinischen Notwendigkeit. Dieser Tarif hat eine Leistungsstaffel in den ersten zwei Jahren. |
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Der Tarif Barmenia ZG Plus leistet 85 % für Zahnersatz (einschl. Implantate und Funktionsdiagnostik) und 85 % für Zahnbehandlungen (Inlays, Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Aufbissschienen so genannte Knirscherschienen, professionelle Zahnreinigung max. 85 € jährlich) und Akupunktur.
Der GKV-Zuschuss von 50 % erhöht sich durch regelmäßige Zahnarztbesuche („Bonusheft“) auf 60 % bzw. 65 %. Diesen "Vorsorgebonus" rechnet die Barmenia nicht als GKV-Vorleistung an, so dass sich Ihr Eigenanteil für Zahnersatz weiter reduziert. Bei einer Regelversorgung sind dann 100 % Kostenerstattung für Zahnersatz möglich. Nicht versichert sind kieferorthopädische Leistungen. Bei 0 – 1 fehlenden nicht ersetzten Zahn erfolgt die Annahme ohne Erschwernisse, bei 2-3 fehlenden nicht ersetzten Zähnen hat dieser Tarif eine Leistungsstaffel, ab 4 fehlenden Zähnen Ablehnung.
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Bei Zahnersatz erstattet der Tarif UNIVERSA dent-Privat 80 % inkl. der Leistungen der GKV. Wird eine regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen durch das Bonusheft 10 Jahre rückwirkend nachgewiesen, erhöht sich der maximale Erstattungsbetrag auf 90 %, bei Regelversorgung 100 % Erstattung. Bereits fehlende nicht ersetzte Zähne und laufende bzw. angeratene Behandlungen sind bei der Universa von der Leistung ausgeschlossen. Mitversichert sind funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie Leistungen für Zahnbehandlung (100%), Zahnprophylaxe (professionelle Zahnreinigung) (100 % max. 75 € pro Jahr) und Kieferorthopädie für versicherte Personen bis 18 Jahre (80 % max. 600 € je Kiefer).
Achtung: Bei diesem Tarif sind im Antrag keine Gesundheitsfragen zu beantworten, das hat den Vorteil, dass eine unkomplizierten Annahme möglich ist. |
Hinweis: Die CSS, Barmenia und Universa kalkulieren im Gegensatz zu den meisten deutschen Versicherungsunternehmen die Beiträge ohne Altersrückstellung. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei einem Wechsel auch keine Altersrückstellung verlieren können.
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