... damit Sie nicht in den sauren Apfel beißen müssen TOP Zusatzversicherung ... damit Sie nicht in den sauren Apfel beißen müssen  ... damit Sie nicht in den sauren Apfel beißen müssen

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Was ist eine Professionelle Zahnreinigung?

Diese Individualprophylaxe ist der sanfte Weg zu gesunden Zähnen und zur Verbesserung der Mundhygiene und Reduzierung von Zahnsteinbildung.

Nach einer gründlichen Untersuchung des Gebisses werden die Beläge auf den Zahnoberflächen, in den Zahnzwischenräumen und in den Zahnfleischtaschen mit speziellen Instrumenten entfernt und die Zahnoberflächen anschließend poliert und/oder fluoridiert.
Die Professionelle Zahnreinigung ist in dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen nicht erwähnt, geschweige denn eindeutig definiert. So versteht man hauptsächlich darunter die vollständige Entfernung aller über dem Zahnfleisch gelegenen  Beläge sowie die Beseitigung aller einfach erreichbaren in der Zahnfleischtasche befindlichen harten und weichen Beläge. Diese Beseitigung kann auch durch besonders ausgebildetes Personal unter Aufsicht des Zahnarztes erfolgen.

  • Begonnen wird mit der Säuberung der Zahnoberflächen.
  • Anschließend wird der Mund und Rachenraum gut ausgespült, damit die Bakterien entfernt werden.
  • Nach der so gewonnenen Übersicht können die Flächen und Zahnzwischenräume von Zahnstein befreit und weiche Beläge aus den Zahnfleischtaschen entfernt werden. Anschließend wird erneut ausgespült.
  • Die Zwischenräume werden mit einer kleinen Interdentalbürste gesäubert. Im Anschluss wird wieder ausgespült.
  • Dann werden alle Zahnflächen poliert, mit Zahnseide anschließend alle Zwischenräume gereinigt und wieder ausgespült.
  • Nachdem die Entfernung der Belege kontrolliert wurde, wird mit dem fluoridieren begonnen. Fluoridlacke und -gele besitzen eine hohe Fluoridkonzentration und sind somit ein wirksamer Kariesschutz. Sie schützen mehrere Monate gegen Bakterien.
  • Die Behandlung bewirkt somit eine verbesserte Mundhygiene und eine Reduzierung von Zahnsteinneubildung und beugt vielen Krankheiten vor.
  • Eine Sitzung in dieser Art dauert beim Vollbezahnten eine Stunde.

 

Was sind funktionsdiagnostische und funktionstherapeutische Maßnahmen?

Die Funktionsdiagnostik prüft den funktionellen Zustand und das Zusammenwirkens von Zähnen, Kiefergelenken und (Kau-)Muskulatur und ermittelt die durch sich daraus ableitende therapeutische Maßnahmen behoben werden. Die GKV zahlt hierfür nur in Ausnahmefällen.

 

Wozu ist Knochenaufbau (gnathologische Leistungen) notwendig?

Man kann ein Implantat nur dann sinnvoll und langfristig setzen, wenn es von allen Seiten von ausreichend Knochen bedeckt ist. Ist nicht genug Knochen da, müssen knochenaufbauende Maßnahmen ergriffen und der Knochen für ein späteres Implantat haltbar gemacht werden.

 

Haben Zusatzversicherungen Wartezeiten?

Im Regelfall ja. Die Wartezeit beträgt dann 3 Monate für Zahnbehandlung, sofern die Tarife überhaupt Zahnbehandlung als separate Leistung beinhalten und die Wartezeit beträgt 8 Monate für Zahnersatzmaßnahmen und Kieferorthopädie. Bei einigen Tarifen kann die Wartezeit erlassen werden, wenn der Versicherungsnehmer auf eigene Kosten und innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist, dies sind meistens 4 Wochen nach Versicherungsbeginn, ein zahnärztliches Zeugnis beibringt, welches dann auch einen behandlungsbedarfsfreien Zahnstatus dokumentiert. Zudem gibt es Regelleistungstarife die auf GKV Basis-Niveau erstatten, ebenfalls keine Wartezeiten haben, bei denen aber auch bereits zu Versicherungsbeginn fehlende, nicht ersetzte Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.


Rechnet die private Krankenversicherung direkt mit meinen Zahnarzt ab?

Nein - Sie bekommen von Ihrem Zahnarzt eine Rechnung, die Sie bei der Gesellschaft einreichen (immer die Originalrechnung). Die Versicherungsgesellschaft überweist Ihnen den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag auf Ihr Konto. Die Überweisung an Ihren Zahnarzt tätigen Sie selbst.

 

Ist vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan einzureichen?

Viele Gesellschaften kürzen die Leistungen, wenn nicht bereits vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wurde. Prinzipiell ist es immer ratsam, einen Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn einzureichen und genehmigen zu lassen. Dann wissen Sie bereits vorher, welche Kosten übernommen werden bzw. durch Sie selbst getragen werden müssen.

 

 
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