Gute Leistung hat Ihren Preis
Entscheidend ist, was Sie eigentlich versichern wollen.
Eine sinnvolle Zahnzusatzversicherung sollte ihre Stärken da haben, wo Ihre Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die für Sie teuersten Lücken aufweist.
beinhalten hohe Erstattungen für
- Zahnersatz (Brücken, Kronen, Implantate, Inlays etc.)
- Zahnbehandlungen (Kunststofffüllungen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen)
- Kieferorthopädie (insbesondere bei Kindern)
- Professionelle Zahnreinigung (Zahnprophylaxe)
auch dann, wenn die GKV nicht leistet.
sind Tarife, die entweder nur hohe Erstattungen für Zahnersatz oder eine Kombination aus Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie und Zahnersatz mit einer dann insgesamt mittleren Erstattungshöhe beinhalten.
Wichtig ist, dass diese Tarife funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen, die mit dem Ersatz von Zähnen unmittelbar zusammenhängen, versichern.
Billigtarife
Viele im Fernsehen und in den Printmedien beworbenen Tarife – so genannte Billigtarife - verdoppeln lediglich die Leistungen der GKV, dass heißt aber auch, diese Tarife zahlen nichts dazu, wenn die GKV nicht zahlt. Und dann brauchen Sie eine Leistung aus Ihrer privaten Zusatzversicherung am Nötigsten.
Wichtig zu wissen ist auch: Wenn die GKV weitere Leistungskürzungen beschließt, dann verschlechtern sich auch automatisch die Leistungen dieser Billigtarife, weil diese eben nur die Leistungen der GKV verdoppeln.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang aber auch folgende Leistungseinschränkungen der GKV:
| Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Zahnersatzleistungen sind durch die Gesetzliche Krankenkasse ausgeschlossen, sobald mindestens 3 Zähne in einem Quadranten oder 4 Zähne in einem Kiefer fehlen. Hierbei ist unerheblich, ob der Vorsorgenachweis mit dem Bonusheft erbracht wird. In diesem Fall sind Zahnersatzmaßnahmen selbst zu zahlen oder abzuwarten bis der Kiefer komplett zahnlos ist. Dann zahlt die Kasse wieder einen Zuschuss zur herausnehmbaren Prothese. So genannte „Billigtarife“ verdoppeln in diesen Fällen also nicht den Festkostenzuschuss, weil keine Leistungen von der Gesetzlichen Kasse gezahlt werden. |
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| Was kann ich tun? |
Sie können...
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..oder einen..
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... oder kostenfrei anrufen! |
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