... damit Sie nicht in den sauren Apfel beißen müssen TOP Zusatzversicherung ... damit Sie nicht in den sauren Apfel beißen müssen  ... damit Sie nicht in den sauren Apfel beißen müssen
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Gute Leistung hat Ihren Preis - Unsere Empfehlung

Entscheidend ist, was Sie eigentlich versichern wollen.

Eine sinnvolle Zahnzusatzversicherung sollte ihre Stärken da haben, wo Ihre Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die für Sie teuersten Lücken aufweist.

TOP Tarife (Hochleistungstarife)

Folgende Punkte sind für einen Hochleistungstarif wichtig:

  • mindestens 80% Erstattung des Rechnungsbetrages (incl. GKV-Leistung)
  • Erstattung mind. bis zum Höchstsatz (3,5) der GOZ
  • Keine Begrenzungen bei Implantaten
  • Keine Begrenzungen bei Inlays
  • Knochenaufbau bei Implantaten sollte enthalten sein
  • Funktionsdiagnostik sollte enthalten sein
  • Zahnbehandlung
  • Keine Sachkostenliste
  • Mindestens 1.000 € mögliche Leistung im ersten Jahr

Unsere Empfehlungen unter den TOP Tarifen finden Sie in unserem Tarifrechner. Bitte beantworten Sie die Fragen wahrheitsgemäß, nur so können wir Empfehlungen abgeben.

Vergleichen Sie hier:

ECO Tarife (Economy)

Das sind Tarife, die in der Regel 50 bis 75% bei Zahnersatz bei privatärztliche Abrechnung und bis zu 90 oder 100% bei Regelversorgung leisten und viele der wichtigen Leistungspunkte erfüllen, aber trotzdem günstige Beiträge haben.

 

Basis Tarife

Das sind Tarife, die lediglich den Kassenzuschuß verdoppeln.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang aber auch folgende Leistungseinschränkungen der GKV:

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Zahnersatzleistungen sind durch die Gesetzliche Krankenkasse ausgeschlossen, sobald mindestens 3 Zähne in einem Quadranten oder 4 Zähne in einem Kiefer fehlen. Hierbei ist unerheblich, ob der Vorsorgenachweis mit dem Bonusheft erbracht wird. In diesem Fall sind Zahnersatzmaßnahmen selbst zu zahlen oder abzuwarten bis der Kiefer komplett zahnlos ist. Dann zahlt die Kasse wieder einen Zuschuss zur herausnehmbaren Prothese. So genannte „Billigtarife“ verdoppeln in diesen Fällen also nicht den Festkostenzuschuss, weil keine Leistungen von der Gesetzlichen Kasse gezahlt werden.

 

 
TOP-Vergleiche zur Krankenhauszusatzversicherung - Pflegezusatzversicherung