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Die ARAG erstattet im Tarif Z 50/90 für Zahnersatz und Inlays, Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung 50% + GKV-Leistung max. 90%. Für Kieferorthopädie 50 % nur dann, wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) und eine Behandlung medizinisch notwendig ist.
Dieser Tarif versichert bereits fehlende nicht ersetzte Zähne gegen einen Zuschlag von je 10% je fehlenden Zahn bis max. 4 fehlende Zähne mit, d. h., für die fehlenden Zähne besteht ein Anspruch auf Zahnersatz unter der Voraussetzung einer medizinischen Notwendigkeit. Dieser Tarif hat eine Leistungsstaffel in den ersten zwei Jahren.
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