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Zahnzusatzversicherung janitos dental plus

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Tarif janitos dental plus
Bewertung ****
Gesellschaft janitos
Finanztesturteil Ausgabe 8/2014 sehr gut (1,3)
Weitere Ratings FocusMoney 46/2014 Platz 9 von 202 Tarifen mit Note 2,2
Kalkulation ohne Altersrückstellungen
Letzte Beitragsanpassung 1/2012
Zahnersatz 100% bei Regelversorgung. 90/85/80% je nach Bonusheft. Werden für die gewählte Versorgung zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z.B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung gewählt wurde), ist der Erstattungsbetrag für Aufwendungen auf 50% der tariflichen Leistungen begrenzt
Implantate 100% bei Regelversorgung. 90/85/80% je nach Bonusheft. Werden für die gewählte Versorgung zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z.B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung gewählt wurde), ist der Erstattungsbetrag für Aufwendungen auf 50% der tariflichen Leistungen begrenzt
Knochenaufbau bei Implantaten ja
Funktionsanalyse/ -therapie ja
Inlays 100% bei Regelversorgung. 90/85/80% je nach Bonusheft. Werden für die gewählte Versorgung zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z.B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung gewählt wurde), ist der Erstattungsbetrag für Aufwendungen auf 50% der tariflichen Leistungen begrenzt
Kunststofffüllungen Akkupunktur und Vollnarkose bis zu einem Rechnungsbetrag von 250 €.
Zahnbehandlung 100% bei GKV-Leistung. Sofern die Zahnbehandlung im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann, werden Aufwendungen nicht ersetzt. Privatzahnärztliche Rechnungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn für die Maßnahme insgesamt keine Leistungspflicht der GKV besteht.
Leistung bis Höchstsatz GOZ (3,5) ja
Prophylaxe ja
prof. Zahnreinigung 90% bis zum Rechnungsbetrag von 100 € pro Jahr
Paradontose Leistungen
Wurzelbehandlungen
Kieferorthopädie (KFO) 80% bei Behandlungsbeginn bis zum 18. Lebensjahr bis max. Rechnungsbetrag 5000 EUR aber nur in KIG 1 und 2. KIG 3-5 keine Leistung.
Leistung ohne Vorleistung GKV Zahnbehandlung siehe oben. Zahnersatz ja.
Leistungsstaffel bei 0 oder 1 fehl. Zahn: 1.000 € i. d. ersten 12 Monaten, 2.000 € i. d. ersten 24 Monaten, 3.000 € i. d. ersten 36 Monaten, 4.000 € i. d. ersten 48 Monaten bei 2 fehl. Zähnen: 300 € i. d. ersten 12 Monaten, 600 € i. d. ersten 24 Monaten, 900 € i. d. ersten 36 Monaten, 1.200 € i. d. ersten 48 Monaten bei 3 fehl. Zähnen: 150 € i. d. ersten 12 Monaten, 300 € i. d. ersten 24 Monaten, 450 € i. d. ersten 36 Monaten, 600 € i. d. ersten 48 Monaten
Leistungen bei fehlenden nicht ersetzten Zähnen ja, siehe Leistungsstaffel. Nicht versicherbar und trotz Prämienzahlung nicht versichert sind Personen mit einer bei Vertragsabschluss bereits vorhandenen voll- oder teilprothetischen Versorgung (herausnehmbarer Zahnersatz) sowie Personen mit mehr als drei fehlenden Zähnen.
Vorlage Heil- und Kostenplan ja, muß vorgelegt werden ab voraussichtlichem Rechnungsbetrag von 1000 EUR, ansonsten nur 50% Erstattung für den übersteigenden Teil
Wartezeiten 8 Monate

 
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